Immobilien
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
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Die Gemeinde Ponitz als Eigentümerin beabsichtigt den Verkauf, im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung, an den Höchstbietenden von folgendem Grundstück:
Art | bebaute Grundstücksfläche, ehemalige Grundschule Ponitz |
Baujahr | 1973/1974 |
Objektadresse | Pfarrberg 4, 04639 Ponitz |
Gemarkung | Ponitz |
Flur | 4 |
Flurstück | 283/2 |
Flächengröße | 2.626 m² |
Nutzfläche | 666 m² |
Mindestgebot | 130.000,00 € |
Das Grundstück der ehemaligen Grundschule Ponitz befindet sich in der Gemeinde Ponitz, im äußeren Osten des Freistaates Thüringen, unmittelbar an der Grenze zum Freistaat Sachen. Das Gebäude liegt am Pfarrberg, einer schmalen Anliegerstraße in ruhig gelegener Lage. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ponitz wird dieses Gebiet als – Mischgebiet – ausgewiesen. Das Gebäude wurde bis zum Jahr 2025 als Grundschule durch den Landkreis Altenburger Land genutzt. Der Gemeinde Ponitz liegt eine Verkehrswertermittlung vor, welche jederzeit eingesehen werden kann. Eine Besichtigung des Objektes ist nach Terminvereinbarung ebenso möglich.
Interessenten können ihre Angebote, unter Beachtung des Mindestgebotes, bis zum 31. August 2026, 10:00 Uhr in der Stadtverwaltung Gößnitz, Stadtbauamt, Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz einreichen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot 001-26P Grundstücksausschreibung Pfarrberg 4“ vorgelegt werden.
Die Angebotseröffnung erfolgt im Anschluss an die Angebotsfrist. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat der Gemeinde Ponitz. Die Sitzungstermine können auf der Internetseite der Gemeinde Ponitz – www.gemeinde-ponitz.de/aktuelles/ – eingesehen werden.
Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes, der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- / Vertragsordnung für Bauleistungen finden keine Anwendung.
Zuschlagkriterium ist das Höchstgebot. Voraussetzung für einen möglichen Zuschlag ist neben dem Höchstgebot die Vorlage eines umsetzungsfähigen Konzeptes für die Nachnutzung der Immobilie. Mit der Umsetzung zur Nachnutzung muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages begonnen worden sein. Andernfalls behält sich die Gemeinde Ponitz eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vor.
Für die Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in das uns vorliegende Gutachten sowie der Hausakte, können Sie sich gern telefonisch unter der 03764/2084 (Gemeinde Ponitz) oder per E-Mail an bauamt@goessnitz.de an das Stadtbauamt der Stadt Gößnitz wenden.
27.07.2026
gez. Greunke, Bürgermeister



