Der Gemeinderat der Gemeinde Ponitz hat am 19.12.2022 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 02.12.2022, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, beschlossen, die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes vom 02.12.2022 gebilligt und alle diese Unterlagen sowie die umweltbezogenen Informationen zur öffentlichen Auslegung nach § 3...
Der Gemeinderat der Gemeinde Ponitz hat am 19.12.2022 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 02.12.2022, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, beschlossen, die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes vom 02.12.2022 gebilligt und alle diese Unterlagen sowie die umweltbezogenen Informationen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bestimmt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 02.12.2022 und die Begründung einschließlich Umweltbericht dazu vom 02.12.2022 sowie die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten umweltbezogenen Informationen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Zeitraum
vom 02. Januar 2023 bis einschließlich 03. Februar 2023
in der Gemeindeverwaltung Ponitz, Gößnitzer Straße 1, 04639 Ponitz, Bürgerbüro, während folgender Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:15 Uhr
oder
in der Stadtverwaltung Gößnitz, Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz, Stadtbauamt, Zimmer 105 während folgender Öffnungszeiten aus:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Diese Unterlagen können während dieses Auslegungszeitraumes auch unter der Internetadresse
https://www.goessnitz/inhalte/goessnitz/_verwaltung/planungen/ponitz
eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung als PDF <<<
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-bezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten:
(Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen)
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Gemeindeverwaltung Ponitz, Der Bürgermeister
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13, Abs. 1 lit. b DS-GVO): Externer Datenschutzbeauftragter der Stadt Gößnitz und Gemeinde Ponitz Stadtverwaltung Schmölln, Datenschutzbeauftragter, Markt 1, 04626 Schmölln
Zweck der Datenverarbeitung ist ein Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Ponitz „Gewerbegebiet Guteborn“
– 1. Änderung (Sondergebiet Logistikbetrieb) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13, Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m. § 16 Abs. 1, Thür.DSG): §§ 8 bis 28 sowie 34 und 35 BauGB
Empfänger (Art. 13 Abs. 1 lt. E DS-GVO):
Ihre personenbezogenen Daten erhalten das Landratsamt des Landkreises Altenburger Land gem. § 21 Abs. 3 ThürKO sowie der Postvertrieb.
Dauer der Speicherung:
Die Daten werden so lange gespeichert, wie diese unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind.
Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 lit. b DS-GVO):
Die nachfolgenden Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO in den einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von den Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO in den einzelnen aufgeführten Gründen zutrifft, z. B., wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Bearbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B., wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personen-bezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
Es besteht ein Beschwerderecht beim Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist dem nachfolgend abgebildeten Lageplan zu entnehmen:
Ponitz, den 21.12.2022
Marcel Greunke
Bürgermeister
Übersichtsplan (ohne Maßstab)

- - - - - Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes