Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonder-gebiet PV-Freiflächenanlage im OT Merlach" in der Fassung vom März 2023 in der Gemeinde Ponitz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 11.04.2023 – 19.05.2023 wird der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs-planes "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage im OT Merlach“ in der Fassung vom März 2023in der Gemeinde Ponitz mit Begründung, Anlage I sowie Umweltbericht an nachfolgenden Stellen und während nachfolgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Gemeindeverwaltung Ponitz, Gößnitzer Straße 1, 04639 Ponitz, Bürgerbüro,
während folgender Öffnungszeiten:
Dienstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:15 Uhr
und
Stadtverwaltung Gößnitz, Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz, Stadtbauamt, Zimmer 105
während folgender Öffnungszeiten:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage im OT Merlach“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift jeweils unter oben genannten Stellen abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt-kupfer@goessnitz.de übermittelt werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
https://www.goessnitz.de/inhalte/goessnitz/_inhalt/verwaltung/planungen/ponitz/planungen
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage im OT Merlach“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Ponitz und Stadtverwaltung Gößnitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Geltungsbereich (Teil 1 und Teil 2) zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage im OT Merlach“ ist den abgebildeten Lageplänen (ohne Maßstab) zu entnehmen:
Hinweise:
Allgemeines:
- Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellung-nahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
- Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-bezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
- Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten:
(Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen)
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Gemeindeverwaltung Ponitz, Der Bürgermeister
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13, Abs. 1 lit. b DS-GVO):
Externer Datenschutzbeauftragter der Stadt Gößnitz und Gemeinde Ponitz
Stadtverwaltung Schmölln, Datenschutzbeauftragter, Markt 1, 04626 Schmölln
- Zweck der Datenverarbeitung ist ein Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage im OT Merlach“ in der Gemeinde Ponitz
- Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13, Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m. § 16 Abs. 1, ThürDSG): §§ 8 bis 28 sowie 34 und 35 BauGB
- Empfänger (Art. 13 Abs. 1 lt. E DS-GVO): Ihre personenbezogenen Daten erhalten das Landratsamt des Landkreises Altenburger Land gem. § 21 Abs. 3 ThürKO sowie der Postvertrieb.
- Dauer der Speicherung: Die Daten werden so lange gespeichert, wie diese unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind.
Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 lit. b DS-GVO):
Die nachfolgenden Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein:
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO in den einzelnen aufgeführten Informationen.
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
- Die betroffene Person hat das Recht, von den Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO in den einzelnen aufgeführten Gründen zutrifft, z. B., wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Bearbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B., wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
- Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personen-bezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
- Es besteht ein Beschwerderecht beim Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Ponitz, den 24.03.2023
Marcel Greunke
Bürgermeister